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Impressum - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kainz & Partner

Anwaltskanzlei für privates Baurecht, Architektenrecht und Vergaberecht

 

Die nachstehenden Informationen enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung für die Web-Seite http://www.kainz-partner.de als Diensteanbieter sowie nach der  DL-InfoV

 

Kontakt und Anschrift:

Rechtsanwälte Dr. Kainz & Partner

Maximiliansplatz 18/ III

80333 München

Deutschland

 

Tel: +49 (0)89- 21 66 66 –  0

Fax: +49 (0)89- 21 66 66 –21

 

Email: kainz@kainz-partner.de

Web: http://www.kainz-partner.de

 

Rechtsform:

Partnerschaftsgesellschaft

Partnerschaftsregister des Amtsgericht München,  PR 406

Partner:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dieter Kainz

Rechtsanwalt Dr. Achim Neumeister

Rechtsanwalt Cornelius Hartung

Rechtsanwalt Wolfgang Junghenn

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UStG:

DE 227369837

 

Berufsbezeichung und zuständige Rechtsanwaltskammer:

Alle auf dieser Web- Site als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt genannten Personen sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als "Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin" zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München.

 

Rechtsanwaltskammer München

Im Tal 33

80331 München

T.: +49 (0)89 53 29 44-  0

F.: +49 (0)89 53 29 44- 28

http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de

 

Berufsrechtliche Regelungen:

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen für die Rechtsanwältin und Rechtsanwälte:

 

BRAO -      Bundesrechtsanwaltsordnung

BORA -      Berufsordnung für Rechtsanwälte

FAO   -      Fachanwaltsordnung

RVG   -      Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

CCBE -      Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des internationalen Rechtsverkehrs, soweit nicht Europäisches Gemeinschaftsrecht oder deutsches Recht Vorrang hat.

Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und auf Englisch eingesehen werden.

 

Berufliche Gemeinschaften:

Die Kanzlei unterhält eine Kooperation mit dem Rechtsanwalt Karl Schwab, Maximiliansplatz 18, 80333 München.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme des Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenskonflikt vorliegt.

 

Berufshaftpflichtversicherung:

Die Rechtsanwälte sind gemäß § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 abzuschließen. Für alle Rechtsanwälte der Kanzlei besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der

Zürich Versicherung, Ungerer Str. 129, 80805 München

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums.

 

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 iVm Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de; Email: schlichtungsstelle@brak.de)

 

Preise der Dienstleistung:

Je nach Vereinbarung. Sollte keine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, gilt bei Verbrauchern gemäß § 34 RVG für

die Erstberatung als ein erstes Beratungsgespräch höchstens

(€ 190,00 + Auslagenpauschale € 20,00 + MwSt. =)  derzeit                                 249,90

die sonstige Beratung oder mehrere Gespräche oder die schriftliche Beratung höchstens

(€ 250,00 + Auslagenpauschale € 20,00 + MwSt. =) derzeit                                  € 321,30

 

Diese Gebührensätze gelten nicht bei der Beratung von Unternehmen oder selbständig Tätigen, wenn die  Beratung die Tätigkeit des Unternehmens oder die selbständige Tätigkeit betrifft.

 

Eine Anrechnung der vereinbarten Beratungsvergütung auf eine Gebühr für sonstige Tätigkeiten im Sinne von § 34 Abs. 2 RVG ist ausgeschlossen.

 

Sofern eine Vergütung vereinbart wird, sind als Mindestgebühren diejenigen nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschuldet, soweit es sich um ein gerichtliches oder behördliches Verfahren handelt.

 

Wichtig: Die Gebühren des RVG werden nach dem Gegenstandswert berechnet.

 

Haftungsausschluss

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Karikaturen © Erik Liebermann

 

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